Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alle Preise für die Hundeschule entnehmen Sie der Preisliste.

 

1. Hundeschule Fennluch

1.1. Trainingsdauer / Abrechnung: Trainingsstunden werden je angefangene viertel Stunde abgerechnet. Die Dauer des einzelnen Trainings ist abhängig von der Problemstellung und wird mit Ihnen abgesprochen. 

1.2. Terminabsprache: Die Termine werden im voraus vereinbart. Termine, die nicht eingehalten werden können, müssen 24 Stunden vor Antritt mündlich (Telefon => Anrufbeantworter nur nach Rückruf gültig) oder schriftlich (e-mail) abgesagt werden. Anmeldungen für Einzel- und Gruppenstunden, Welpen- und Junghundepakete und alle Seminare und Workshops, auch wenn sie mündlich erfolgt sind, sind verbindlich.

1.3. Erstgespräch: Das Erstgepräch ist Bestandteil des Trainings und verpflichtet Sie nicht zu weiteren Trainingsstunden. Die Bezahlung erfolgt in bar im Anschluss an das Gespräch. Sofern ein Teilnehmer zu einem vereinbarten Termin ohne abzusagen nicht erscheint, wird der Aufwand von einer Stunde = 60 Minuten berechnet.

1.4. Welpenpaket / Junghundepaket:
Dem Training geht ein Erstgespräch voraus, das gesondert als Beratung abgerechnet wird, der Preis ist nicht im Paketpreis enthalten und richtet sich nach der Länge des Gesprächs. Die Abrechnung erfolgt auch, wenn nach dem Erstgespräch kein Paket gebucht wird. Durch die Teilnahme am Erstgespräch erkennt der Kunde diese Regelung an. Die Einzelstunden müssen innerhalb 3 Monaten abgearbeitet werden. Die Gruppentermine können nur genommen werden, wenn die Einzelstunden komplett absolviert wurden. Sie müssen innerhalb der 3 Monate abgearbeitet werden. Die Termine werden vorab vereinbart und können nur bedingt verschoben werden.

1.5. Dauer von Gruppenkarten: Gruppenkarten gelten vom Tag der Ausstellung ab 4, bzw. 2 Monate. Die Stunden müssen in dieser Zeit genommen werden, sonst verfällt der Anspruch auf Teilnahme in der Gruppe.

1.6 Seminare/Vorträge und Workshops
Bei Anmeldung zu einem Seminar / Workshop werden 20% der Seminar/ Workshopkosten sofort fällig. Sie sind innerhalb einer Woche auf eines unserer Konten zu überweisen. Der Rest wird vier Wochen vor Beginn des Seminars / Workshop per Überweisung fällig. Bei Absagen 30 Tage vor Beginn des Seminars / Workshop wird die Anzahlung als Stornierungsgebühr einbehalten. Bei späterer Absage wird die volle Gebühr fällig, außer es wird ein Ersatzteilnehmer gestellt. Bei einer Erkrankung oder die Erkrankung Ihres Hundes ist die Erstattung der Teilnehmergebühr nicht möglich.

1.7. Rücktrittsrecht
Das Training findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Die Hundeschule Fennluch behält sich vor, bei schlechtem Wetter Termine abzusagen. In diesem Fall werden die Trainingsstunden sofern möglich nachgeholt. Die Hundeschule Fennluch kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn ein Teilnehmer die Veranstaltung stört oder sich den Anweisungen des Trainers/Referent/Veranstalter widersetzt. Das Training kann ebenfalls abgebrochen werden, wenn der Hundehalter grob fahrlässig handelt oder dem Hund Schmerzen zufügt. In diesen Fällen ist keine Rückvergütung möglich.
Die Hundeschule Fennluch behält sich vor, aufgrund von eigenen Erkrankungen oder sonstigen privaten Hinderungsgründen Termine kurzfristig abzusagen oder zu ändern. Es erfolgt eine sofortige Benachrichtigung. Nach Möglichkeit wird unverzüglich ein Ersatztermin bereit gestellt. Sollte dem Teilnehmer nicht innerhalb eines Zeitraumes von 3 Monaten ein weiterer Termin angeboten werden, so kann er von dem Vertrag zurücktreten und die Kursgebühren zurück verlangen.
Die Hundeschule Fennluch behält sich kurzfristige und kleinere Änderungen bzgl. Trainingsort und -ablauf sowie zeitliche Verschiebungen vor. Diese Änderungen werden selbstverständlich rechtzeitig bekannt gegeben.
Verspätet sich ein Teilnehmer zu den vereinbarten Einzel- ,Gruppen oder Seminarterminen, gehen die Verspätungen zu Lasten des Teilnehmers und berechtigen weder zu einer Verminderung der Vergütung noch zu einer Verlängerung der veinbarten Trainingszeit.

1.8. Mindestteilnehmerzahl bei Seminaren
Seminare können in der Regel nur stattfinden, wenn sich eine Mindestanzahl an Teilnehmern angemeldet hat. Diese ist von der Kurs- und Seminarausschreibung abhängig. Die Hundeschule Fennluch kann Seminare wegen zu geringer Beteiligung absagen.

1.9. Teilnahme
Der Teilnehmer versichert, dass der Hund gesund und geimpft ist, keine ansteckenden Krankheiten vorliegen, der Hund ausreichend hapftpflichtversichert ist und dass er behördlich gemeldet ist. Impfpass und Versicherungsschein sind auf Anfrage vorzulegen.
Chronische Erkrankungen sind der Hundeschule Fennluch bereits vor der Anmeldung mitzuteilen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, der Hundeschule Fennluch über Verhaltensauffälligkeiten, wie z. B. übermäige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes vor Trainingsbeginn zu informieren.

1.10. Gefahren/Haftungsausschluss
Der Teilnehmer/Besitzer haftet für alle von ihm und seinem Hund während des Trainings/der Veranstaltung verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden, sowie für Schäden, die dem Veranstalter oder einem Dritten, sowie deren Sachen durch falsche Angaben des Teilnehmers entstehen. Dies gilt auch für fahrlässig herbeigeführte Schäden. Dies gilt insbesondere für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Anwendung der Übungen ( mit oder ohne Beisein der Trainerinnen) entstehen sowie für Schäden, die durch teilnehmende Hunde entstehen. Begleitpersonen sind vom Teilnehmer vor der jeweiligen Teilnahme ausdrücklich über die Haftungsregeln sowie diese AGB zu belehren. Für jegliche Schäden, die ein Teilnehmer dadruch verursacht, dass er die Anweislungen vom Veranstalter missachtet oder eine bestimmung dieser AGB verletzt, haftet ausschließlich der Teilnehmer. Es wird keine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit übernommen.
Jeder Teilnehmer besitzt eine Haftpflichtversicherung für sich und seinen Hund.

1.11 Tierschutz
Die Verwendung von Strom-, Stachel- und Endloswürgehalsbändern, sowie die Verwendung sonstiger tierschutzwidriger Hilfsmittel sind gänzlich untersagt und werden von uns zur Anzeige gebracht. Sollte ein Teilnehmer auf diese Hilfsmittel nicht verzichten wollen, kann er ohne Ersatzleistung vom Training ausgeschlossen werden.

1.12. Garantieleistungen
Die Hundeschule Fennluch ist für ausbleibende Erfolge bei der Erziehung der Hunde nicht haftbar zu machen. Die Ausbildung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Hundes nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientieren.
Eine Erfolgsgarantie des Trainings kann nicht gegeben werden, da der Erfolg des Trainings bedingt durch die notwendige, konsequente und richtige Anwendung der Trainingsvorschläge maßgeblich von Teilnehmer selbst und auch von vielen Umweltfaktoren (Vorerfahrungen, Umgebung, Gesundheit u.ä.) abhängt.

1.13. Kopierrechte
Kopierrechte Unterlagen, die von der Hundeschule Fennluch im Zusammenhang mit dem Training ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung der Hundeschule Fennluch nicht vervielfältigt oder verbreitet werden.
Kein Teil der Unterlagen darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Einscannen, Abschriften oder einem anderen Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung der Hundeschule Fennluch reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

1.14. Datenschutz
Teilweise werden Fotos oder Tonband-/Videoaufnahmen seitens der Hundeschule Fennluch oder aber auch seitens der Seminarreferenten oder anderer Teilnehmer gemacht. Sollte ein Teilnehmer der Veröffentlichung in jeglicher Form nicht zustimmen, ist dieses schriftlich zu vermerken. Ansonsten sind diese Aufnahmen für jegliche Verwendung freigegeben. Persönliche Daten (E-Mail Adresse, Telefonnummer usw.) werden ausschließlich für innerbetriebliche Zwecke verwendet. Ansonsten gilt die Datenschutzerklärung.

1.15. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig, anfechtbar oder nicht durchführbar sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Soweit eine Bestimmung nicht Vertragsbestandteil geworden ist oder unwirksam ist, richtet sich der Inhalt dieses Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.